Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung“ der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT wiederfinden.
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis nicht angemessen erscheinen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate; auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u.a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher angehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt die Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z.B. durch Fortbildungen und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte/“Gebührenordnung“)
Zecken gefährden die Gesundheit Ihres Tieres!
Zecken saugen Blut, nur dann können sie Eier legen und sich vermehren. Bei jeder Blutmahlzeit gelangt der Speichel dieser Spinnentiere in die Stichwunde. Der Zeckenstich selbst verursacht bei Hunden und Katzen meist heftigen Juckreiz und/oder Schwellungen. Sind jedoch Krankheitserreger im Zeckenspeichel enthalten, können mit einem Stich zum Teil lebensgefährliche Krankheiten wie Anaplasmose, Babesiose, Borreliose, Ehrlichiose oder in sehr seltenen Fällen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auf Hunde übertragen werden. Unbehandelt verlaufen diese Krankheiten oft akut oder sogar tödlich.
Hochsaison haben die kleinen Blutsauger gewöhnlich von März bis Ende Oktober, je nach Wetterlage auch bis November. Aktuelle Studien weisen jedoch darauf hin, dass Zecken, die Krankheitserreger in sich tragen, Kälte und Hitze besser überleben als Zecken, die nicht infiziert sind und dass mit dem Borreliose-Erreger befallene Zecken weniger empfindlich auf Wärme und Trockenheit reagieren und zu einem deutlich höheren Anteil überleben als andere Zecken. Folglich ist davon auszugehen, dass in sehr kalten wie auch in sehr warmen und trockenen Monaten der Anteil der Krankheitserreger tragenden Zecken höher sein kann, als bislang gedacht.
Vorbeugung
Gegen die Borreliose werden für Hunde verschiedene Impfstoffe angeboten, die allerdings nur gegen drei Borrelienarten schützen. Mit vorbeugenden Maßnahmen kann man Borreliose und Co. aber dennoch erfolgreich den Kampf ansagen. Dazu gehören: Schnelles Entfernen der Zecken und Verwendung von Parasiten abtötenden Präparaten. Je nach Zeckenart und Erreger sind die Übertragungszeiten unterschiedlich. Borrelien werden 6 bis 72 Stunden nach dem Zeckenstich übertragen, die Erreger der Anaplasmose innerhalb von 24 Stunden, die der FSME nach nur wenigen Minuten und Babesien nach 48 Stunden. Männliche Auwaldzecken, die bereits einmal Blut gesaugt haben, können allerdings Babesioseserreger sofort nach dem Einstich übertragen.
Hunde sollte man deshalb auf jeden Fall nach jedem Spaziergang nach Zecken absuchen. Katzen erkranken zwar nicht an Borreliose, sollten aber zur Verhinderung der lokalen Symptome mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Mit einer speziellen Zeckenzange oder einem –haken lassen sich die Zecken fassen und unter sanftem Zug aus der Haut ziehen. Keinesfalls sollte man sie zuvor mit Öl oder anderen Flüssigkeiten versuchen abzutöten, denn gerade im Todeskampf bringen Zecken ihren möglicherweise infektiösen Speichel vermehrt in die Wunde ein.
Doch durch alleiniges Absuchen des Tieres wird keine Sicherheit erreicht, denn zu viele Zecken werden bei dieser Methode selbst von Fachleuten übersehen. Oft kann man die sie erst Tage nach Beginn der Blutmahlzeit, wenn sie sich mit Blut voll gesaugt und den Hund bereits infiziert haben, erkennen und entfernen. Um die Tiere vor ungebetenem Besuch zu schützen oder den kleinen Biestern den Appetit zu verleiden, stehen Spot-on-Präparate, Sprays oder antiparasitäre Halsbänder in den Tierarztpraxen zur Verfügung.
Die Spot-on-Präparate vom Tierarzt schützen wie mit einem unsichtbaren Schutzschild, zum einen durch ihre abschreckende Wirkung (Repellenteffekt), zum anderen durch ihre abtötende Wirkung. Sie werden direkt auf die Haut im Nacken der Hunde (bei großen Hunden zusätzlich auf die Haut im Bereich der Kruppe) geträufelt. Vorsicht, einige Präparate sind hochgiftig für Katzen oder auch Hauskaninchen! Der Wirkstoff verteilt sich innerhalb eines Tages über den ganzen Körper und lagert sich in die oberste Hautschicht ein. Die Behandlung muss, ebenso wie das Einsprühen, in Abständen nach den Vorgaben des Herstellers wiederholt werden. Der in den Halsbändern enthaltene, Zecken abtötende Wirkstoff wird kontinuierlich abgegeben. Er verteilt sich ebenfalls über den gesamten Tierkörper und lagert sich in die oberste Hautschicht ein. Gelegentliches Schwimmen, oder Regen vermindern die Wirkung nicht. In Teichen mit Fischbesatz sollten Hunde, die antiparasitäre Halsbänder tragen, jedoch nicht baden, da einige Wirkstoffe für Fische giftig sind.
Auch der Zoo- und Versandhandel bietet eine Vielzahl von teils fragwürdigen Produkten an. So verhindern beispielsweise Bierhefe oder Sprays, die mit Molke angeblich die Atemöffnungen der Zecken verkleben sollen, den Befall mit den Parasiten nicht. Auch die Wirksamkeit von so genannten „biomagnetisierten“ Metallplaketten konnte bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Sie beruht allein auf der subjektiven Wahrnehmung der Besitzer.
Darüber hinaus rät ein altes Hausrezept zu Knoblauch, doch ist weder die Wirkung belegt, noch ist es ratsam, Knoblauch bei Hund und Katze einzusetzen, denn wie alle Zwiebelgewächse ist auch der dazu zählende Knoblauch für beide Tierarten giftig!